Bescheinigungen & Gutachten
In unserer Hausarztpraxis stellen wir Krankschreibungen, Atteste und Gesundheitszeugnisse aus. Alle Bescheinigungen werden nur nach einer medizinischen Untersuchung abgegeben.
Krankschreibungen
Bitte nehmen Sie für eine Krankschreibung bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig mit uns Kontakt auf, da diese nur maximal drei Tage rückwirkend ausgestellt werden darf.
Atteste und Anträge
Bei einer entsprechenden medizinischen Indikation stellen wir gerne ein Attest aus.

Gesundheitszeugnis vor Ausbildungsbeginn
Vor Aufnahme einer Ausbildung ist für einige Berufe die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses vorgeschrieben, das Sie in unserer Praxis nach einer entsprechenden Untersuchung erhalten können.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie den Umfang einer medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie selbst diese Entscheidung nicht mehr willentlich treffen können. Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis, welche (lebensverlängernden) Maßnahmen Sie im Falle eines Falles in Anspruch nehmen möchten bzw. ablehnen und halten dies in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform fest.
Kosten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für alle Atteste und Bescheinigung Gebühren nach der entsprechenden Gebührenordnung erhoben werden.